Pflegegrad

Anspruch

Ob eine Autismus-Diagnose die Einstufung auf einen Pflegegrad und damit Anspruch auf Leistungen zur Pflegeversicherung bedeutet, muss im Einzelfall je nach dem Bedarf geprüft werden. Die Voraussetzungen für einen Pflegegrad sind für Menschen im Autismus-Spektrum grundsätzlich gegeben, da Autismus kein vorübergehender Zustand ist, sondern eine dauerhafte Beeinträchtigung im Alltag darstellt.

Die Einstufung richtet sich nach dem Grad der vorhandenen Einschränkungen in der Selbständigkeit in nach den folgenden Modulen eingeteilten Bereichen:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Ablauf / Antragstellung

Antrag
Der Antrag auf Einstufung eines Pflegegrads wird bei der zuständigen Krankenkasse gestellt. Dem Antrag beigefügt werden Unterlagen zur Diagnose und ggfs. weitere ärztliche Berichte.

MDK
Es erfolgt eine Überprüfung durch eine*n Gutachter*in des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK), normalerweise bei einem Hausbesuch. Bitte bereiten Sie diesen gut vor, um Fragen genau beantworten zu können. Es kann sinnvoll sein, ein Pflegetagebuch zu führen, um genaue Angaben zum Pflegeaufwand machen zu können.

Bitte sprechen Sie den Antrag und den Besuch des MDK im Vorfeld mit einer Beratungsstelle durch. Die Pflegesituation bei Vorliegen einer Autismus-Diagnose ist für Personen ohne autismusspezifische Kenntnisse oftmals schwer einzuschätzen. Lassen Sie sich auch zu der Frage beraten, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen sollten.

Leistungen der Pflegeversicherung

Je nach festgestelltem Pflegegrad gibt es verschiedene mögliche Leistungen:

  • Pflegegeld bei Betreuung durch Privatpersonen
  • Sachleistungen bei Betreuung durch einen Pflegedienst
  • eine Kombination aus Pflege- und Sachleistungen
  • Verhinderungspflege und Entlastungsbeitrag
  • Kurzzeitpflege
  • Rentenbeitragszahlungen für die pflegende Person

Weitere Informationen

Ratgeber zu Pflege (www.pflege.de)
Info des MDK zur Pflegebegutachtung
Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums