Schwerbehinderten­ausweis

Schwerbehinderten­ausweis

Bei Autismus handelt es sich um eine Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch. Der Begriff der Behinderung wird klar definiert als Beeinträchtigung, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Auf dieser Grundlage können Menschen mit einer Autismus-Diagnose auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis hat man, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr festgestellt wurde.

Merkzeichen
Im Schwerbehindertenausweis können bestimmte Merkzeichen festgelegt werden. Bei Autisten spielen häufig die Merkzeichen H für Hilflos und B für die Notwendigkeit einer Begleitung eine Rolle.

Der Schwerbehindertenausweis ermöglicht, verschiedene Leistungen und Hilfen als Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen. Dies können z.B. sein:

  • Steuerlicher Nachteilsausgleich
  • KFZ-Steuerbefreiung
  • Unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr
  • Begleitperson bei Merkzeichen B häufig kostenbefreit

Antragstellung

Der Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wird in Hessen beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Die Anträge und Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Gießen:
Info und Anträge Schwerbehindertenausweis

Fügen Sie dem Antrag möglichst alle relevanten Unterlagen und Informationen bei:     

  • Die Autismus-Diagnose
  • Nachweis über Pflegegrad, falls vorhanden
  • weitere relevante Berichte von Ärzten/Therapeuten oder anderen Fachkräften

Aus den Berichten (auch eigenen Ausführungen) sollte hervorgehen, in welcher Weise die Teilhabe beeinträchtigt ist und in welchen Bereichen Unterstützung oder Anleitung notwendig sind, ob durch Angehörige im Alltag oder z.B. auch eine Teilhabeassistenz in der Schule.

Bevor Sie den Antrag versenden, raten wir dazu, die Unterstützung einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen und die Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen zu lassen. Hierfür können Sie sich an die Teilhabeberatung der EUTB® wenden.

Weiterführende Informationen

Hier können Sie den Steuerwegweiser für Menschen mit Behinderung des Hessischen Ministerium für Finanzen herunterladen:

Steuerwegweiser Behinderung 2021

Informationen beim Sozialverband vdk:
Information des vdk zum Schwerbehindertenausweis